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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72   

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BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72 (https://dejure.org/1972,209)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1972 - I WB 42.72 (https://dejure.org/1972,209)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1972 - I WB 42.72 (https://dejure.org/1972,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 28
  • BVerwGE 46, 29
  • NJW 1973, 772
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72
    Das verfassungskräftige Gebot der Waffen- und Chancengleichheit im Prozeß (vgl. insoweit BVerfGE 2, 336 ff; 9, 124 ff [BVerfG 21.01.1959 - 1 BvR 644/58]; 22, 83 ff) macht es daher erforderlich, dem Antragsteller auch die Möglichkeit einzuräumen, sich Rat, Hilfe und Unterstützung bei einer Person seines Vertrauens zu holen, ohne ihn zwingend auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu verweisen.
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72
    Das verfassungskräftige Gebot der Waffen- und Chancengleichheit im Prozeß (vgl. insoweit BVerfGE 2, 336 ff; 9, 124 ff [BVerfG 21.01.1959 - 1 BvR 644/58]; 22, 83 ff) macht es daher erforderlich, dem Antragsteller auch die Möglichkeit einzuräumen, sich Rat, Hilfe und Unterstützung bei einer Person seines Vertrauens zu holen, ohne ihn zwingend auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu verweisen.
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52

    Armenanwalt

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72
    Das verfassungskräftige Gebot der Waffen- und Chancengleichheit im Prozeß (vgl. insoweit BVerfGE 2, 336 ff; 9, 124 ff [BVerfG 21.01.1959 - 1 BvR 644/58]; 22, 83 ff) macht es daher erforderlich, dem Antragsteller auch die Möglichkeit einzuräumen, sich Rat, Hilfe und Unterstützung bei einer Person seines Vertrauens zu holen, ohne ihn zwingend auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu verweisen.
  • BVerwG, 30.12.1968 - I WB 31.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72
    Es ist daher Aufgabe der Rechtsprechung, in gleicher Weise wie das Verfahren (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. Dezember 1968 - I WB 31/68) auch das Vertretungsrecht entsprechend dem Sinn und Zweck des Wehrbeschwerderechts zu gestalten, soweit dies nicht für Rechtsanwälte bereits unmittelbar durch den Gesetzgeber in § 3 BRAO geschehen ist (siehe BDH Beschluß vom 17. Juli 1961 - WD 9/59).
  • BVerwG, 08.07.1964 - V C 126.62

    Ausnahmen vom absoluten Verbot der Akkordarbeit und Fließarbeit bei Jugendlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72
    Das Gericht ist nicht gehalten, von sich aus in jeder nur erdenklichen Richtung Ermittlungen anzustellen, ohne daß es hierzu eines Hinweises oder Anstoßes der Beteiligten bedarf (BVerwGE 19, 87, 94 [BVerwG 08.07.1964 - V C 126/62]; Redeker/v. Oertzen, VwGO 3. Aufl. § 86 RdNr. 11 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 21.01.1959 - 1 BvR 644/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72
    Das verfassungskräftige Gebot der Waffen- und Chancengleichheit im Prozeß (vgl. insoweit BVerfGE 2, 336 ff; 9, 124 ff [BVerfG 21.01.1959 - 1 BvR 644/58]; 22, 83 ff) macht es daher erforderlich, dem Antragsteller auch die Möglichkeit einzuräumen, sich Rat, Hilfe und Unterstützung bei einer Person seines Vertrauens zu holen, ohne ihn zwingend auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu verweisen.
  • BVerwG, 18.03.1959 - WD 9.59

    Alkoholmissbrauch eines Soldaten als Dienstpflichtvergehen - Selbstverschuldete

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72
    Es ist daher Aufgabe der Rechtsprechung, in gleicher Weise wie das Verfahren (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. Dezember 1968 - I WB 31/68) auch das Vertretungsrecht entsprechend dem Sinn und Zweck des Wehrbeschwerderechts zu gestalten, soweit dies nicht für Rechtsanwälte bereits unmittelbar durch den Gesetzgeber in § 3 BRAO geschehen ist (siehe BDH Beschluß vom 17. Juli 1961 - WD 9/59).
  • BVerwG, 06.10.1988 - 1 WB 149.88

    Vertretung eines Soldaten vor dem Bundesverwaltungsgericht nur durch Personen mit

    Der Senat hat in den den Beteiligten bekannten, in BVerwGE 46, 29 [BVerwG 26.09.1972 - I WB 42/72] und 53, 90 veröffentlichten Beschlüssen vom 26. September 1972 - 1 WB 42/72 - und vom 4. November 1975 - 1 WB 40/75 - in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung (WDO) über die Verteidigung entschieden, daß sich der Soldat vor dem Senat - außer durch Rechtsanwälte - nur durch Personen vertreten lassen kann, die die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG) haben oder die Voraussetzung des § 110 Satz 1 DRiG erfüllen.

    In dem dortigen Verfahren hatte der Senat über die Zulassung eines Vertreters im Verfahren über die weitere Beschwerde vor einem militärischen Vorgesetzten zu entscheiden und nur insoweit - auch unter Hinweis auf seinen Beschluß vom 26. September 1972 (BVerwGE 46, 29 [BVerwG 26.09.1972 - I WB 42/72]) - die Zulässigkeit der Vertretung in entsprechender Anwendung des § 84 Abs. 2 Satz 1 WDO festgestellt.

    Auch der Hinweis, daß der im Verfahren 1 WB 42/72 (BVerwGE 46, 29 [BVerwG 26.09.1972 - I WB 42/72]) zugelassene Vertreter Offizier der Reserve der Bundeswehr war, gibt für den vorliegenden Fall nichts her; denn dessen Zulassung erfolgte auf Grund der gegebenen Befähigung zum Richteramt nach dem DRiG.

  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84

    Voraussetzungen für einen Wechsel des Studiengangs an die Hochschule der

    Der Soldat kann sich im Wehrbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht außer durch Rechtsanwälte nur durch Personen vertreten lassen, die die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder die Voraussetzungen des DRiG § 110 S. 1 erfüllen (Bestätigung BVerwG, 26.09.1972, I WB 42.72, BVerwGE 46, 29).

    Der Senat hat in dem den Beteiligten mitgeteilten, in BVerwGE 46, 29 und NZWehrr 1973, 103 veröffentlichtenBeschluß vom 26. September 1972 - 1 WB 42/72 - in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung über die Verteidigung entschieden, daß sich der Soldat vor dem Senat - außer durch Rechtsanwälte - nur durch Personen vertreten lassen kann, die die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG) oder die Voraussetzungen des § 110 Satz .1 DRiG erfüllen.

  • BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88

    Antrag auf Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen sich selbst

    (FH) ... G. aufgefordert, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 46, 29; 53, 90) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 40/75]erforderlichen Voraussetzungen für eine Vertretung des Antragstellers vor dem Senat nachzuweisen.

    (FH) ... G. beantragte daraufhin mit Schreiben vom 30. August und 1. September 1988 unter Hinweis auf die Entscheidungen des Senats vom 26. September 1972 (BVerwGE 46, 29) und vom 16. Juli 1975 - 1 WB 62/73 -, über seine Zulassung als Vertreter des Antragstellers vorab zu entscheiden und eine persönliche Erklärung des Antragstellers abzuwarten.

  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.02.2007 - VGH 8/06

    Pfarrerdienstrecht, gedeihliches Wirken

    Nach ständiger Rechtsprechung der staatlichen Gerichte gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens das Recht auf ein faires Verfahren; es ist gekennzeichnet durch das Verlangen nach verfahrensrechtlicher Waffen- und Chancengleichheit (BVerfG, Beschluss v. 8.10.1974 ­ 2 BvR 747/73 ­, NJW 1975, 103; BVerwG, Beschluss v. 26.9. 1972 ­ I WB 42/72 ­, BVerwGE 46, 29).

    Das Gebot der Waffen- und Chancengleichheit kann es erforderlich machen, dem am Verfahren Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen, sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens, insbesondere eines Rechtsanwalts, zu bedienen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss v. 26.9. 1972 ­ I WB 42/72 ­, BVerwGE 46, 29; Beschluss v. 18.12.1973 ­ I C 70/67 ­, NJW 1974, 715).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 151.88

    Antrag eines Soldaten auf Einleitung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens

    (FH) ... G. aufgefordert, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 46, 29; 53, 90) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 40/75]erforderlichen Voraussetzungen für eine Vertretung des Antragstellers vor dem Senat nachzuweisen.

    (FH) ... G. beantragte daraufhin mit Schreiben vom 30. August und 1. September 1988 unter Hinweis auf die Entscheidungen des Senats vom 26. September 1972 (BVerwGE 46, 29) und vom 16. Juli 1975 - 1 WB 62/73 -, über seine Zulassung als Vertreter des Antragstellers vorab zu entscheiden und eine personliche Erklärung des Antragstellers abzuwarten.

  • BVerwG, 27.08.1987 - 1 WB 34.87

    Rechtslehrer - Deutsche Hochschule - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Zulässigkeit einer Vertretung im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nach § 84 WDO zu beurteilen (BVerwGE 46, 29; 53, 90; NZWehrr 1973, 103).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 1 WB 30.84

    Erstattungsfähigkeit von durch einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule

    Vor den Wehrdienstgerichten sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 46, 29; siehe auch BVerwG Beschluß vom 16. Juli 1975 - 1 Wß 62/73) die nach § 84 Abs. 2 WDO genannten Personen auch im Wehrbeschwerdeverfahren vertretungsberechtigt.
  • BVerwG, 25.05.1982 - 1 WB 101.80

    Heimaturlaub von Soldaten - Verfallzeitpunkt - Übertragung

    Der Senat ist bei dieser Sachlage nicht gehalten, von sich aus nach solchen Umständen zu forschen; so weit reicht auch die Amtsermittlungspflicht nicht (vgl. BVerwGE 46, 29, 32) [BVerwG 26.09.1972 - I WB 42/72].
  • BVerwG, 08.07.1980 - 1 WB 134.79

    Kostenerstattung bei Eintritt der Rechtshängigkeit nach Erledigung des Verfahrens

    Es hieße den Grundsatz der Chancen- und Waffengleichheit verlassen (vgl. BVerwGE 46, 29, 31) [BVerwG 26.09.1972 - I WB 42/72], wollte man dem Antragsteller einseitig das Auslagenrisiko für die vom Gesetzgeber der Billigkeit, die dem Antragsteller in dem Verfahren über seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 12. April 1979 entstandenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG Beschluß vom 15. Februar 1979 - 1 WB 11/79).
  • BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82

    Vorgesetzter - Militärisches Organisationsverständnis - Überordnungsverhältnis -

    Das Wehrbeschwerderecht und das Wehrdisziplinarrecht hat der Gesetzgeber ausdrücklich in weiten Bereichen identisch geregelt (vgl. BVerwGE 46, 29, 34) [BVerwG 26.09.1972 - I WB 42/72].
  • BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 03.10.1980 - 1 WB 157.80

    Erstattung von Auslagen des Antragstellers nach Erledigung des Hauptantrags -

  • BVerwG, 05.04.1976 - 1 WB 44.76

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.09.1975 - 1 WB 106.75

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.10.1972 - 4 ARs 46/72   

Zitiervorschläge
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OLG Hamm, 05.10.1972 - 4 ARs 46/72 (https://dejure.org/1972,2886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.10.1972 - 4 ARs 46/72 (https://dejure.org/1972,2886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 1972 - 4 ARs 46/72 (https://dejure.org/1972,2886)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 772
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